Wenn ich Sie im Rahmen meiner freiberuflichen Tätigkeit mit Dr. Schleiermacher Datendesign beim Auf- oder Umbau Ihres Datenschutz-Managements beraten und begleiten durfte, können wir unsere erfolgreiche Zusammenarbeit bei der laufenden Entwicklung und Überwachung des Datenschutzes fortsetzen.
Sie können mich in diesem Fall über meinen Gewerbebetrieb Dr. Schleiermacher Datenschutz als „extern bestellten Datenschutz-Beauftragten“ engagieren. In dieser Funktion unterstütze ich Sie nicht nur bei der systematischen Weiterentwicklung und Anpassung der bestehenden Datenschutz-Prozesse, sondern organisiere auch die Schulung Ihrer Beschäftigten zur Datenschutz-Sensibilisierung und beantworte mit Ihnen gemeinsam die Anfragen zum Datenschutz von den sogenannten „Betroffenen“.